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Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene
Leben in der Hand zu haben sind Grundvoraussetzungen für
Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität.

Katja Jung
staatlich geprüfte Ergotherapeutin

Die Ergotherapie ist ein Heilmittel welches von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, auf ärztliche Verordnung hin, größtensteils übernommen wird.

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Sie möchten selbst präventiv Ihre Lebensqualität fördern? Mit meinen Angeboten zur Gesundheitsprävention unterstütze ich Sie, Ihre Ziele auf verschiedenste Art zu erreichen.

„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer
Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind, bei für sie
bedeutungsvollen Betätigungen mit dem Ziel, sie in der Durchführung dieser Betätigungen
in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt
zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu,
dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine
Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“ (Neue Definition der Ergotherapie Feb. 2007)

Wer verordnet Ergotherapie?

Eine Verordnung für die ambulante Ergotherapie können alle Vertragsärzt:innen ausstellen.

Im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten kann Ergotherapie verordnet werden, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Kuration, Rehabilitation)
  • eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die zu einer Krankheit führen würde (Prävention)
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Förderung)
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse 90% der Kosten, der Eigenanteil an den Behandlungskosten beträgt somit 10% der Kosten und pro Rezept fällt eine Verordnungsgebühr von 10 € an. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich nach dem verordneten Behandlungsverfahren.

Die vollen Kosten übernehmen die Krankenkassen für

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
  • bestimmte Diagnosen
  • auf Antrag bei der Krankenkasse ab einem bestimmten jährlichen Zuzahlungsbetrag

Wenn es einer Patient:in krankheitsbedingt nicht möglich ist in die Praxis kommen, findet auf ärztliche Verordnung hin, die Ergotherapie als Hausbesuch statt.